Prüfungstermin
- Die staatliche Fischerprüfung findet nur einmal jährlich landeseinheitlich für ganz Bayern am 1. Samstag im März statt (= Hauptprüfung).
(Nachholtermin Wiederholungsprüfung: letzter Samstag im Juni!)
- Anmeldeschluß für die staatliche Fischerprüfung: 01. Dezember des Vorjahres!
- Anmeldemöglichkeit für Prüfungsbewerber über:
a) online Internet www.fischerpruefung.bayern.de
b) Landesfischereiverband Bayern e.V. (LFV)
c) E. & G. Rauch, Schulungsleitung, Vordruck / Internet
Nach Eingabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Postanschrift des Prüfungsbewerbers, wird eine Anmeldebestätigung / Rechnung mit Buchungsvermerk ausgedruckt. 30 € Prüfungsgebühr bezahlen => letzter Buchungstag ist der 15. Dezember des Vorjahres!
Anmeldeverfahren:
Landesfischereiverband Bayern e. V. ( LFV )
Pechdellerstraße 16, 81545 München
Tel: 089 / 64 27 26 23 Fax: 089 / 64 27 26 66
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Zentrale Prüfungsbehörde:
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Fischerei
82319 Starnberg, Weilheimer Straße 8,
Tel: 081 51 / 26 92 130 oder 15150 Fax: 081 51 / 269 21-70
www.lfl.bayern.de | E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
E. & G. Rauch
Alte Heide 4, 80805 München,
Tel. 089 / 368 97 01, Fax 089 / 32 38 56 31
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
- Anmeldung / Schulungsgebühr / Vorbereitungskurs ist unabhängig von der staatlichen
Anmeldefrist / Prüfungsgebühr 30.- Euro!
- Ohne Vorbereitungslehrgang keine Prüfungszulassung!
- Die Benachrichtigung für den Prüfungsort wird ca. 3 Wochen vor dem Prüfungstermin zugesandt.
- Prüfungszulassung ab dem 12. Lebensjahr. (Alter nach oben - unbegrenzt!)
- Durchführung der Prüfung (lt. § 6 Abs.1/AVFiG), ist schriftlich, unter Aufsicht, innerhalb von zwei Stunden, 60 Fragen aus allen 5 Prüfungsfachgebieten mit je 12 Fragen zu beantworten. (Haupt- und Nachholtermin)
- Ergebnis der Prüfung, (lt. § 7 Abs. 1 + 2/AVFiG): Hat der Bewerber die Prüfung bestanden, so erhält er von der Prüfungsbehörde ca. 3 - 5 Wochen nach Ablegen der Prüfung, ein Prüfungszeugnis / Urkunde.
- Der Bewerber hat die Prüfung nicht bestanden, wenn er mehr als ein Viertel (> 15 ) der 60 gestellten Fragen oder mehr als die Hälfte (> 6 ) der 12 Fragen aus einem Prüfungsgebiet nicht oder nicht richtig beantwortet hat oder wenn er von der Prüfung ausgeschlossen wurde.
Siehe ausführliche Informationen und Erläuterungen unter: www.fischerpruefung.bayern.de





